Wer wie ich in einem Leiharbeitsverhältnis beschäftigt ist und ständig wechselnde Einsatzorte hat, kennt sicherlich das Gefühl der stetigen Unplanbarkeit des Lebens. Arbeitseinsätze, die nur für 1-3 Monate angesetzt sind, zerrten bisweilen stark an meinem Gemüt und haben mich dazu angestiftet darüber nachzudenken, wie man den zeitlichen Übergang zwischen einem alten und neuen Einsatzort (neudeutsch IC: Intercontract Zeit) in Zukunft sinnvoller nutzen könnte, ohne dass für den Arbeitgeber und einen selbst Nachteile entstehen. Ich habe mich dazu entschlossen zwei Monate an das andere Ende der Welt zu Reisen und Asien als Backpacker zu erkunden. Das klingt nun leicht daher gesagt, denn so einfach ist das in einem bürokratischen Land wie Deutschland nicht, schließlich muss alles wasserdicht schriftlich abgesichert sein, damit eine erfolgreiche Wiederaufnahme des Jobs ohne neuverhandelten Vertrag, eine fortlaufende Krankenversicherung und eine lückenlose Renteneinzahlungen gewährleistet sind.

Im Folgenden möchte ich erläutern, was alles berücksichtigt, geplant und erledigt werden muss, bevor die berufliche Auszeit angetreten werden kann. Möge es anderen eine Hilfe sein dem beruflichen Alltag zu entfliehen, um Zeit für sich selbst zu finden und zu nutzen!

Wir können die Schwerkraft überwinden, aber der Papierkram erdrückt uns.

Informationen für den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber sollte frühstmöglich über die Pläne einer Auszeit informiert werden. Dass dies in unserer schnelllebigen Welt der Leiharbeit nicht immer möglich ist, liegt auf der Hand. Bei mir gab es Momente, da wusste ich 3 Tage vor Monatsabschluss nicht, ob ich am nächsten Monat noch am aktuellen Einsatzort eingesetzt werde oder nicht. Auch gab es den Moment, an dem ich nicht wusste, ob ich vor Antritt der Weihnachtsferien anschließend noch meine Arbeitsplatz wiedersehen würde. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber genügend Planungszeitraum hat und ein festes Datum der Rückkehr genannt bekommt, um schnellstmöglichst eine Anschlussverwendung arrangieren zu können.

Einem modernen Arbeitgeber sollten berufliche Auszeiten nicht fremd sein, so hat sich beispielsweise das Sabbatical auch außerhalb des Beamtentums in den Arbeitsalltag vieler Beschäftigten geschlichen. Erfahrungsgemäß wissen nur wenige Arbeitnehmer über diese Möglichkeit der Auszeit bescheid. Sabbaticals sind in der Regel aber mit vielen Auflagen verbunden. Oftmals wird gefordert eine hohe Anzahl Überstunden aufzubauen und diese mit dem kompletten Jahresurlaub zu kombinieren. Als Gegenleistung erhält man dann eine fortlaufende Rentenzahlung und behält den Krankenversichertenstatus. Dies kam für mich jedoch nicht in Frage, da ironischerweise an meinem derzeitigen Einsatzort keine Überstunden aufgebaut werden dürfen und mir mein Jahresurlaub heilig ist. Sollte ein Unternehmen einen Betriebsrat haben, ist es sinnvoll sich mit diesem in Verbindung zu setzen und einmal pauschal nachzufragen, was aus dessen Sicht zu beachten ist. Es ist zudem sinnvoll den Betriebsrat früh in die Reiseplanung einzuweihen, damit man eine unbeteiligte Partei an Bord hat, falls der Arbeitgeber auf dumme Ideen bei der Rückkehr kommt.

Ich habe mich mit meinem Arbeitgeber mittels eines Zusatzvertrages, einer sogenannten Ruhezeitvereinbarung, geeinigt, der ihn von der Zahlung von Rentenbeiträgen und Sozialabgaben freispricht und im Gegenzug garantiert, dass der bestehende Arbeitsvertrag nach Rückkehr wieder in Kraft tritt. Ich wiederum muss mich selber Krankenversichern und für die fortlaufenden Rentenzahlungen aufkommen. Kurzum: Finanziell muss aus der eigenen Tasche ein nicht zu vernachlässigender Betrag beigesteuert werden. Ob sich ein Arbeitgeber zu einer solchen Vereinbarung hinreißen lässt, kann pauschal sicherlich nicht beantwortet werden. Oftmals sind Kündigungsprozesse deutlich besser in Unternehmen automatisiert, als Sonderverträge. Da das Gewinnstreben von Unternehmen pervertierte Züge angenommen hat, könnten Arbeitgeber auch die Chance sehen eine Kündigung auszusprechen, um anschließend bei Rückkehr einen Neuvertrag mit schlechteren Bedingungen auszuhandeln. Daher ist Vorsicht geboten, dass kein persönlicher Nachteil entsteht.

Die Konditionen des Zusatzvertrages werden vom Arbeitgeber bestimmt. Die wichtigsten Punkte lauten:

  • Die Ruhe des bestehenden unbefristeten Vertrags für den verhandelten Zeitraum der Auszeit und dessen uneingeschränkter Fortführung nach der Rückkehr
  • Der Arbeitgeber ist in diesem Zeitraum nicht verpflichtet die sogenannten Hauptleistungspflichten zu erbringen. Das umfasst: Gehaltszahlungen, Urlaubsansprüche, Urlaubsgeld, Bonuszahlungen, etc.
  • Ich als Arbeitnehmer bin selber verpflichtet meinen sozialversicherungspflichtigen Belangen nachzugehen

Somit ist aus Sicht des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers rechtlich alles geklärt.

Informationen für die Krankenkasse & private Auslandsversicherung

Nachdem sich der Arbeitgeber von der Zahlung von Sozialleistungen freigesprochen hat, ist der nächste Gang der zur Krankenkasse. Hier gilt es sich in Eigenleistung für die berufliche Auszeit zu versichern, sofern man in einem Land verweilt in dem der Versicherungsschutz der Krankenkasse gilt. Meine Krankenversicherung bietet zwar ein kostenloses Servicetelefon und auch ein Online-Postfach für digitalen Schriftverkehr, der Erfahrung gemäß lohnt es sich aber einen Termin vor Ort zu vereinbaren und die Angelegenheit und Fragen auf kurzem Weg zu klären. Der zu entrichtende Betrag hängt maßgeblich davon ab, wann der Arbeitgeber die Zahlungen der Sozialleistungen beendet. In meinem Fall war dies zum Monatsende. Meine Reise begann jedoch erst 5 Tage später. Da in Deutschland eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht, musste also auf Basis von einkommensabhängigen Tagessätzen ein Versicherungsverhältnis für 5 Tage ausgehandelt werden. Das sind ca. 60€ Eigenleistung, die auf einen zukommen. In manchen Fällen kommen die Krankenkassen ihren Kunden auch entgegen und übernehmen eine gewisse Überbrückungszeit aus eigener Tasche. Aus Erfahrung lässt sich sagen, an dieser Stelle ein bißchen hartnäckiger nachzufragen. In meinem Fall hat sich die Krankenkasse entschlossen diese Zahlungen zu übernehmen. Als Nachweise des Auslandsaufenthalts müssen der Krankenkasse die Flugtickets vorgelegt werden. Selbiges gilt analog für die Rückkehr! In diesem Fall ist die Krankenkasse dazu verpflichtet ihre Versicherten wieder aufzunehmen. Gibt es auch hier eine Diskrepanz zwischen dem Datum der Rückkehr und dem Beginn der erneuten Zahlung der Sozialleistungen durch den Arbeitgeber, muss man selber wieder zum Geldbeutel greifen. Wichtig ist zudem das Reiseziel. Die Leistungsumfang meiner Krankenkasse beinhalten keine Leistungen in Asien. In der Regel haben Krankenkassen Vereinbarungen mit Nachbarländern, für Asien gilt das jedoch nicht. Man ist also tunlichst angeraten eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Diese bieten für eine festgelegte Anzahl an Tagen im Jahr Schutz bei Aufenthalt im Ausland. Ich habe dafür eine Auslandskrankenversicherung bei der HUK abgeschlossen, die an 56 Reisetagen pro Jahr haftet. Kostenpunkt: läppische 9€ pro Jahr. Wer hier nicht zugreift, dem ist nicht zu helfen.

Informationen für die Deutsche Rentenversicherung

Da sich der Arbeitgeber ebenfalls von den Einzahlungen in die Rentenkasse freigesprochen hat, sollte man an dieser Stelle selber zur Tat schreiten. Grundsätzlich stellt es einem die Deutsche Rentenversicherung frei, wieviel man aus Eigenleistung einzahlen möchte. Vorgegeben sind lediglich ein festgelegter Mindestbeitrag von 83,70€ und ein Höchstbetrag von 1209,00€ (Stand: 08/2018). Ich habe mich entschlossen lediglich den Mindestbeitrag einzuzahlen, damit keine Lücke in den Einzahlungen besteht. Hierfür muss das Formular V0060: Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung ausgefüllt und eingereicht werden. Hier muss auch der Zeitraum eingetragen werden ab wann freiwillig eingezahlt wird. Sinnloserweise gibt es kein Feld, um die Dauer der Zahlungen anzugeben. Ein Anruf bei der Rentenversicherung löste das Dilemma, indem darauf hingewiesen wurde den Zeitraum händisch daneben zu schreiben und dem Antrag eine schriftliche Erläuterung beizulegen. Die Deutsche Rentenversicherung hat in vielen Städten Anlaufstellen, wo der Antrag eingereicht und die Situation noch einmal näher erläutert und besprochen werden kann.

Zusätzlich macht es Sinn, der Deutschen Rentenversicherung für diesen Zeitraum eine Einzugsermächtigung für das Konto zu erteilen, um sicherzustellen dass alle Zahlen zeitgerecht abgebucht werden. Hierfür wird das Formular V0005: SEPA-Basis-Lastschriftmandat für wiederkehrende Lastschriften benötigt.

Somit ist die Papierhölle erfolgreich durchlaufen. Travel Safe!